Bundestagswahl-Info

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Die Bundestagswahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Was bedeutet das?

Im Grundgesetz steht: Die Bundestagswahl in Deutschland ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.

Allgemeine Wahl bedeutet: Damit Sie wählen dürfen, ist egal

Es gibt nur drei Regeln, die Sie erfüllen müssen. Lesen Sie dazu unter „Wer darf bei der Bundestagswahl wählen?“ mehr.

Unmittelbare Wahl bedeutet: Die Wähler*innen entscheiden mit ihrer Stimme direkt, wer Abgeordnete*r im Bundestag wird.

Zum Vergleich: In den USA wählen die Menschen ihren Präsidenten oder ihre Präsidentin nicht unmittelbar. Sie wählen sogenannte Wahlmänner oder Wahlfrauen. Diese Wahlmänner oder Wahlfrauen wählen dann den Präsidenten oder die Präsidentin. Diese Wahlen sind nicht unmittelbar.

Freie Wahl bedeutet: Nur Sie entscheiden, wen oder welche Partei Sie wählen. Niemand darf Sie zwingen, eine*n bestimmte*n Politiker*in oder eine Partei anzukreuzen. Und Sie allein entscheiden, ob Sie überhaupt wählen gehen.

Gleiche Wahl bedeutet: Jede einzelne Stimme zählt gleich viel. Die Stimme vom Chef von Volkswagen, der sehr viel Geld und Macht hat, ist genauso viel wert wie die Stimme eines arbeitslosen Menschen.

Geheime Wahl bedeutet: Niemand darf sehen, was Sie auf dem Stimmzettel ankreuzen. Deshalb machen die Wähler*innen die Kreuze im Wahl-Lokal hinter einer Wand, in der sogenannten Wahl-Kabine. Und bevor die Wähler*innen den Stimmzettel in die Wahl-Urne werfen, müssen sie den Stimmzettel falten. So kann keiner lesen, was sie angekreuzt haben.

Auch bei der Briefwahl bleibt geheim, wen Sie gewählt haben.


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