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So wählt man!

Ein paar Wochen vor der Wahl bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung per Post. In der Wahl-Benachrichtigung steht, wo Ihr Wahl-Raum oder Wahl-Lokal ist.

Sie haben dann drei Möglichkeiten:

1. Sie wollen vor dem Wahltermin im Rathaus wählen:

Wenn Sie schon vor dem Wahl-Tag wählen möchten, gehen Sie in Ihr Rathaus. Sie müssen Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass mitbringen.

Am besten bringen Sie auch Ihre Wahl-Benachrichtigung mit. Das ist aber keine Pflicht.

Im Rathaus fragen Sie, wo Sie wählen können. Dort zeigen Sie Ihren Personal-Ausweis oder Ihre Wahl-Benachrichtigung. Dann bekommen Sie einen Stimmzettel.

Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahl-Kabine. Jetzt können Sie wählen. Auf dem Stimmzettel stehen zwei Listen.

Sie dürfen nur eine Person und zusätzlich eine Partei ankreuzen. Zwei Parteien oder zwei Personen ankreuzen macht den Stimmzettel ungültig. Das heißt, Ihr Wahlzettel wird nicht gezählt. Sie können auch nur ein Kreuzchen bei einer Partei machen und keine Person wählen. Oder umgekehrt: Sie wählen nur eine Person und keine Partei.

Wenn Sie 3 Kreuzchen machen oder etwas auf den Stimmzettel schreiben, wird der Stimmzettel auch ungültig.

Danach gehen Sie aus der Wahl-Kabine. Den Stimmzettel müssen Sie falten und dann in die Wahl-Urne werfen.

2. Sie wollen zu Hause wählen:

Dann müssen Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Das geht so:

Sie bekommen Ihre Wahl-Benachrichtigung ein paar Wochen vor der Wahl. Auf der Wahl-Benachrichtigung gibt es einen Antrag. Für die Briefwahl müssen Sie den Antrag ausfüllen und unterschreiben. Dann schicken Sie den Antrag an das Wahl-Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Danach bekommen Sie Unterlagen per Post. Sie bekommen:

Sie füllen die Stimmzettel aus. Auf dem Stimmzettel stehen zwei Listen:

Sie dürfen nur eine Person und zusätzlich eine Partei ankreuzen. Zwei Parteien oder zwei Personen ankreuzen macht den Stimmzettel ungültig. Das heißt, Ihr Wahlzettel wird nicht gezählt. Sie können auch nur ein Kreuzchen bei einer Partei machen und keine Person wählen. Oder umgekehrt: Sie wählen nur eine Person und keine Partei.

Wenn Sie 3 Kreuzchen machen oder etwas auf den Stimmzettel schreiben, wird der Stimmzettel auch ungültig.

Haben Sie Ihre Kreuzchen gemacht, geht es so weiter:

  1. Sie falten den Stimmzettel und stecken ihn in den blauen Umschlag.
  2. Sie kleben den blauen Umschlag zu.
  3. Auf dem Wahl-Schein finden Sie den Abschnitt „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Unter diesen Abschnitt müssen Sie das aktuelle Datum schreiben und unterschreiben.
  4. Den Wahl-Schein und den blauen Umschlag legen Sie dann in den roten Umschlag.
  5. Kleben Sie den roten Umschlag zu.

Den roten Umschlag werfen Sie in einen Briefkasten oder geben ihn bei der Post ab. Sie brauchen keine Briefmarke.

Sie können den Umschlag auch an der Adresse abgeben, die auf den Umschlag gedruckt ist.

Wichtig: Das müssen Sie bis zum Freitag vor dem Wahl-Tag machen.

3. Sie wollen am Wahl-Tag in das Wahl-Lokal gehen:

Am Wahl-Tag gehen Sie in das Wahl-Lokal. Es ist zwischen 8 und 18 Uhr offen. Sie müssen Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass mitbringen.

Im Wahl-Lokal gibt es sogenannte „Wahl-Helfer*innen“. Haben Sie noch Fragen zur Wahl, können Sie den Wahl-Helfer*innen diese Fragen stellen: zum Beispiel, wie viele Kreuze Sie machen dürfen. Oder ob Sie auch nur ein Kreuzchen machen können.

Am besten bringen Sie auch Ihre Wahl-Benachrichtigung mit. Das ist aber keine Pflicht.

Im Wahl-Lokal zeigen Sie Ihren Personal-Ausweis oder Ihre Wahl-Benachrichtigung. Dann bekommen Sie einen Stimmzettel. Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahl-Kabine. Jetzt können Sie wählen. Auf dem Stimmzettel stehen zwei Listen.

Sie dürfen nur eine Person und zusätzlich eine Partei ankreuzen. Zwei Parteien oder zwei Personen ankreuzen macht den Stimmzettel ungültig. Das heißt, Ihr Wahlzettel wird nicht gezählt. Sie können auch nur ein Kreuzchen bei einer Partei machen und keine Person wählen. Oder umgekehrt: Sie wählen nur eine Person und keine Partei.

Wenn Sie 3 Kreuzchen machen oder etwas auf den Stimmzettel schreiben, wird der Stimmzettel auch ungültig.

Danach gehen Sie aus der Wahl-Kabine. Den Stimmzettel müssen Sie falten und dann in die Wahl-Urne werfen.


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