Bundestagswahl-Info

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Darf ich nur in dem Wahl-Lokal wählen, das auf meiner Wahl-Benachrichtigung steht?

Nein, Sie können auch in einem anderen Wahl-Lokal wählen gehen. Dafür müssen Sie aber einen Wahl-Schein beantragen.

So bekommen Sie einen Wahl-Schein:

Sie bekommen ein paar Wochen vor der Wahl Ihre Wahl-Benachrichtigung. Auf der Wahl-Benachrichtigung gibt es einen Antrag. Er heißt: Wahlschein-Antrag. Den Wahlschein-Antrag müssen Sie ausfüllen und unterschreiben. Danach schicken Sie den Wahlschein-Antrag per Post, Fax oder E-Mail an das Wahl-Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Oder: Sie können den Wahlschein-Antrag im Internet ausfüllen.

Danach bekommen Sie Unterlagen per Post. Sie bekommen:

Mit diesen Unterlagen können Sie jetzt:

Wenn Sie also zum Beispiel wegen der Barrierefreiheit in einem anderen Wahl-Lokal wählen wollen: Beantragen Sie vor der Wahl unbedingt einen Wahl-Schein.


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Diese Seite haben wir am 20.08.2021 überarbeitet. Vielen Dank für den Hinweis.