Bundestagswahl-Info

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Ich habe meine Wahl-Benachrichtigung nicht mehr! Kann ich trotzdem wählen gehen?

Ja, auch ohne Wahl-Benachrichtigung können Sie wählen gehen. Denn jede Person, die das Wahl-Recht hat, ist in einer Liste eingetragen. Im Wahl-Lokal liegt so eine Liste. Die Liste heißt Wähler-Verzeichnis.

Gehen Sie einfach am Wahl-Tag in Ihr Wahl-Lokal und zeigen Sie Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass.

Oder Sie gehen vor dem Wahl-Tag mit Ihrem Personal-Ausweis zu Ihrem Rathaus und wählen direkt dort.

Und Sie können auch ohne Ihre Wahl-Benachrichtigung eine Briefwahl machen. Die Unterlagen können Sie im Rathaus beantragen. Oder Sie schicken einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail. Manche Gemeinden haben auch ein Online-Formular, das man ausfüllen kann. Die Unterlagen zur Briefwahl kommen dann per Post zu Ihnen.


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