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Welche Aufgaben haben die Bundestags-Abgeordneten?

Viele Aufgaben der Bundestags-Abgeordneten stehen schon bei „Welche Aufgaben hat der Bundestag“. Denn der Bundestag besteht aus den Bundestags-Abgeordneten. Und alle Bundestags-Abgeordneten sind der Bundestag.

Diese Aufgaben haben die Bundestags-Abgeordneten:

1. Politische Fragen diskutieren

Die Bundestags-Abgeordneten besprechen zum Beispiel: Wer darf in Deutschland heiraten? Soll es einen Mindestlohn in Deutschland geben? Wie hoch soll der Mindestlohn sein? Wie hoch soll das Kindergeld sein?

Wollen Sie zuhören, wenn die Bundestags-Abgeordneten diskutieren? Dann können Sie den Bundestag besuchen. Es gibt dort extra einen Bereich für Menschen, die den Politiker*innen zuhören wollen. Sie können auch im Fernsehen und im Internet bei Diskussionen zuhören. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.

2. Gesetze verändern, erneuern oder neue Gesetze machen

Alte Gesetze passen manchmal nicht mehr in unser modernes Leben. Dann können die Bundestags-Abgeordneten entscheiden, dass alte Gesetze wegfallen sollen. Oder dass bestimmte Artikel in Gesetzen wegfallen sollen. Abgeordnete können auch Vorschläge für neue Gesetze machen. Zum Beispiel ein neues Gesetz zum Kindergeld. Oder ein neues Steuer-Gesetz.

Die Bundesminister*innen in der Bundesregierung schlagen neue Gesetze vor. Die Bundestags-Abgeordneten diskutieren über die Gesetze und über die Änderungs-Vorschläge. Nach einiger Zeit sind alle Diskussionen zu Ende. Dann stimmen die Bundestags-Abgeordneten über ein Gesetz ab. Wenn die Mehrheit der Bundestags-Abgeordneten mit dem Gesetz einverstanden ist, wird es beschlossen. Das heißt, das Gesetz gilt dann nach einiger Zeit in ganz Deutschland.

3. Die Bundesregierung kontrollieren

Die Bundestags-Abgeordneten kontrollieren, was die Bundesregierung macht. Sie stellen Fragen an die Bundesregierung. Sie fragen zum Beispiel: Was macht die Bundesregierung, damit es mehr günstige Wohnungen gibt? Oder auch: Was hat der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan gebracht? Die Bundesregierung muss diese Fragen beantworten.

Durch kritische Fragen muss die Bundesregierung manchmal zugeben, dass sie etwas falsch gemacht hat. Manchmal verlieren dann Minister*innen ihren Job in der Bundesregierung. Manchmal passiert auch nichts. Dann diskutieren die Bundestags-Abgeordneten einfach nur mit der Bundesregierung.

4. Die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler wählen

Die Bundestags-Abgeordneten wählen den Bundeskanzler oder die Bundeskanzler*in.

5. Den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin wählen

Die Bundestags-Abgeordneten wählen zusammen mit Vertreter*innen der Bundesländer den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin.

6. Darüber abstimmen, wo Soldaten der Bundeswehr eingesetzt werden sollen

Die Bundesregierung kann die Soldaten der Bundeswehr im Inland und im Ausland einsetzen. Bevor die Bundesregierung die Bundeswehr in einen Einsatz schickt, müssen die Bundestags-Abgeordneten zustimmen.

7. Darüber entscheiden, wie das Geld des Staates ausgegeben wird

Der Staat bekommt Geld: Zum Beispiel durch Steuern, die die Bürger*innen oder Unternehmen zahlen. Und er gibt Geld aus. Zum Beispiel, um neue Straßen zu bauen oder Menschen zu helfen, die arbeitslos sind. Das Finanz-Ministerium macht einen Plan, wo der Staat Geld herbekommt und wofür er das Geld ausgeben soll. Dieser Plan heißt „Haushalts-Plan“. Die Bundestags-Abgeordneten diskutieren dann, ob sie mit diesem Plan einverstanden sind. Sie können auch Verbesserungs-Vorschläge machen. Wenn die Mehrheit der Bundestags-Abgeordneten einverstanden ist, wird aus dem Plan ein Gesetz.


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