Bundestagswahl-Info

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Was bedeutet 5-Prozent-Hürde oder Fünf-Prozent-Sperrklausel?

Bei Bundestags-Wahlen gilt eine 5-Prozent-Hürde. Ein anderes Wort dafür ist: Fünf-Prozent-Sperrklausel. Das bedeutet: Eine Partei muss mindestens 5 Prozent der Zweit-Stimmen bekommen, damit sie in den Bundestag kommt. Falls eine Partei weniger als 5 Prozent der Stimmen bekommt, hat sie keinen Platz im Bundestag.


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