Bundestagswahl-Info

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Welche Aufgaben hat der oder die Bundespräsident*in?

Der oder die Bundespräsident*in ist das Staats-Oberhaupt von Deutschland. Das heißt, er oder sie hat das höchste Amt im Staat. Doch der oder die Bundespräsident*in entscheidet in Deutschland nur wenig. Er oder sie repräsentiert Deutschland im Ausland. Das heißt, er oder sie reist oft in andere Länder. Er oder sie kann auch Verträge mit anderen Ländern schließen, die dann für Deutschland gültig sind.

Außerdem prüft der oder die Bundespräsident*in die Gesetze des Bundestags. Erst wenn der oder die Bundespräsident*in die Gesetze unterschreibt, dann sind die Gesetze gültig.

Der oder die Bundespräsident*in wird von der sogenannten „Bundesversammlung“ gewählt. Die Bundesversammlung besteht aus allen Abgeordneten des Bundestages, aus Politiker*innen aus den Landtagen der Bundesländer und auch aus berühmten Personen. 2017 waren zum Beispiel folgende berühmte Personen bei der Bundesversammlung dabei: Olivia Jones, Carolin Kebekus, Joachim Löw, Veronica Ferres, Feridun Zaimoglu.


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